Neue Niederlage für Meloni Kindeswohl ist wichtiger als homophobe Gesetzgebung, urteilte das italienische Verfassungsgericht
Seit ihrem Amtsantritt versucht Italiens Premierministerin Giorgia Meloni die Rechte von Homosexuellen einzuschränken, insbesondere von Regenbogenfamilien. 2023 hatte sie festlegen lassen, dass kein gleichgeschlechtliches Paar als Eltern in eine Geburtsurkunde eingetragen werden darf. Der nicht leibliche Elternteil ist seitdem rechtlich gesehen ein Fremder für das gemeinsame Kind.
Feldzug durch diverse Gerichte
Mehrere Gerichte machten Meloni seitdem einen Strich durch die Rechnung und stärkten Regenbogenfamilien, zuletzt erst im April dieses Jahres das Kassationsgericht, das festsetzte, dass in Personalausweisen weiterhin von „Eltern“ die Rede ist, nicht von „Vater“ und „Mutter“. Nun der nächste Gegenschlag: Das italienische Verfassungsgericht urteilte jetzt, dass nebst der leiblichen Mutter auch deren Partnerin als Elternteil in den Dokumenten eingetragen werden darf, wenn das Kind mittels künstlicher Befruchtung im Ausland gezeugt wurde. Dabei betonten die Richter explizit, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung stehe. Vorrang müsse so stets ein stabiles rechtliches Verhältnis für das Kind sein.
Moderne Familienrealitäten
Die LGBTIQ+-Community in Italien feiert das jüngste Urteil als weiteren Sieg gegen die strikte Politik von Meloni. Die Presse attestiert der Regierung eine klare Niederlage und lobte, dass das Verfassungsgericht eindeutig Stellung zugunsten „moderner Familienrealitäten“ bezogen habe. Ob der Kriegszug von Meloni gegen Familien mit homosexuellen Eltern damit final beendet ist, ist fraglich. Die generelle, rechtliche Lage für Schwule und Lesben in Italien bleibt indes weiterhin unbefriedigend – zwar besteht seit 2016 die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft, eine Ehe für alle mit gleichen Rechten bleibt homosexuellen Italienern aber weiterhin verwehrt.